2009 wird's teuer für Raser und Gefährder: Dann greift der neue Bußgeldkatalog mit bis zu doppelt so hohen Tarifen. BILD liegt der überarbeitete Gesetzentwurf vor – hier gibt's erste Zahlen.
Es ist die schärfste Bußgeld-Erhöhung aller Zeiten: Mit bis zu doppelt so hohen Regelsätzen greift die Bundesregierung ab Januar 2009 gegen Raser und Gefährder im Straßenverkehr durch! Begründung: Trotz jährlich sinkender Unfallzahlen sind die noch immer rund 5000 Verkehrstoten deutlich zu viel! Außerdem soll mit der Anhebung sichergestellt werden, dass Bußgelder auch gegen EU-Ausländer vollstreckt werden können (Mindesthöhe: 70 Euro). Vorsatz kostet extra BILD liegt der überarbeitete, in der Koalition abgestimmte Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor (am 21. Mai im Kabinett). Seinen Plan, Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer statt mit 40 künftig mit 70 Euro zu bestrafen, musste Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gegen Widerstand aus der Union zurücknehmen. Dagegen konnte er teils noch einmal erhebliche Verschärfungen (z.B. illegale Autorennen) durchsetzen. Neu ist eine allgemeine Erhöhungsklausel: Wem Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, der zahlt einen Aufschlag von bis zu 50 Prozent des Regelsatzes!
Der neue Bußgeldkatalog (ab Januar 2009) Tatbestand Bisher (Euro) Neu (Euro) Höchstgeschwindigkeit inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung 21-25 km/h 50/40 80/70 26-30 km/h 60/50 100/80 31-40 km/h 100/75 160/120 41-50 km/h 125/100 200/160 51-60 km/h 175/150 280/240 61-70 km/h 300/275 480/440 über 70 km/h 425/375 680/600 Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen)50 100 Alkohol, Drogen 1. Verstoß 250 500 2. Verstoß 500 1000 3. Verstoß 750 1500 Rote Ampel überfahren 50 90 - bei länger als 1 Sek. rot 125 200 - mit Gefährdung 200 320 - mit Sachbeschädigung 200 360 Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger 50 80 Bahnübergang umfahren 450 700 Drängler - Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h < 5/10 v. halben Tacho 40 75 < 4/10 v. halben Tacho 60 100 < 3/10 v. halben tacho 100 160 < 2/10 v. halben Tacho 150 240 < 1/10 v. halben Tacho 200 320
(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter – fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)
- bei mehr als 130 km/h < 5/10 v. halben Tacho 60 100 < 4/10 v. halben Tacho 100 180 < 3/10 v. halben Tacho 150 240 < 2/10 v. halben Tacho 200 320 < 1/10 v. halben Tacho 250 400 Gefährliches Abbiegen 40 70 Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren50 80 Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung/Gefährdung 60/75 100/120 Linksfahren 40 80 Überholen mit Gefährdung 50 100 Überholverbot missachtet 75 150
- mit Sachbeschädigung 125 200 Vorfahrt missachtet 50 100 Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn - Ein- oder Ausfahrt 50 75 - Seitenstreifen 100 130
- Seitenstreifen 100 130 Seitenstreifen befahren 50 75 Parken auf der Autobahn 40 70
Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter 150/200 400/500 Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter 40/200 75/380 Gefahrgut-Brummi trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht 75 140 (Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Wird zum Glück erst am 01.02. aktiv, das hat mir letztes Wochenende nen Haufen Kohle gespart, als sie mich mit 81 brutto (-3Toleranz) inner 50er Zone gelasert haben