hab da ma was...
LEGAL kann in ein Fahrzeug nur dann Xenon verbaut werden wenn:
- ein bauartgeprüfter und mit E-Nr versehener Scheinwerfer (ECE 98 ) verbaut ist (Erkennbar u.a. an der DC DR DC/R Kennung auf den Streuscheiben)
- eine nach ECE 99 zugelassene Gasentladungslampe
- eine automatische Leuchtweitenregulierung
- eine nach ECE 45 zugelassene Scheinwerferreinigungsanlage
Bei den Scheinwerfern ist nicht nur die Streuscheibe entscheidend für eine Xenon Zulassung. Auch der komplette Scheinwerfer muss dafür freigegeben sein, da bei Gasentladungslampen ein weit höherer Innendruck vorherrscht und die Gehäuse diesem im Falle eines Berstens stand halten müssen.
Der Einbau von -R Brennern in Linsensysteme bzw -S Brennern in Reflektorsysteme ist nicht gestattet. Ebenso können D4/5 Brenner nicht an D1/2 Zündgeräten und umgekehrt betrieben werden.
Mittlerweile ist die Lichtfarbe der Gasentladungslampen annähernd gleich der Halogen Gelblicht Birnchen. Der normale Wert liegt bei ca 4000 K. Von Phillips gibt es noch D2 Brenner mit 5000 K und E-Zulassung. Alle Farbtemperaturen darüber sind nicht legal.
mal das wesentlich...
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http://www.35i-forum.de/thread.php?threadid=80985