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Frontaufkleber

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 10:00
von Twingo Lady
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 10:00
von Anzeige

Re: Frontaufkleber

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 01:47
von Secret Hurricane`s
also ich hab mein club als aufkleber auf der frontscheibe, der behindert mich aber nicht...

hat mir aber auch noch keiner gesagt beim tüv oder polizei, das dieses ding bei mir nicht drauf sein darf. :mrgreen:
aber mal gut zu wissen

Re: Frontaufkleber

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 13:41
von Twingo Lady
Wir werden unsere auch rauf machen, denn Sie sind nicht Sichtfeld, sondern unten in der Scheibe.....

Re: Frontaufkleber

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 21:10
von Twingo Lady
Mein Aufkleber ist schon auf der Heckscheibe drauf und der stört gar nicht....
Sieht sogar gut aus